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Zusammenfassung der Bestimmungen

Alles hier veröffentlichte ist als Hinweis auf geltende Gesetze anzusehen. In keinem Fall ist folgendes ausschließlich Gesetz. Hier sind maximal Auszüge aus den Gesetzen, die hierfür zur Anwendungen kommen, aber ebenfalls keinesfalls vollständig. Ich übernehme ausdrücklich keine Haftung, wenn sich jemand ausschließlich an den hier veröffentlichten Text hält und es nicht der aktuellen Fassung des Gesetzes entspricht. Bitte nutze die Link’s und vergewissere dich selbst ob dein geplanter Flug legal ist oder nicht. Ich versuche geltende Gesetze so verständlich wie möglich zusammenzufassen und so verständlich wie möglich hier zur Verfügung zu stellen.

 

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeuge, in Folge „UAS“ genannt, dazu zählt leider alles über 250 Gramm und alles mit mindestens einer Kamera, braucht eine Versicherung und eine Registrierung für den Piloten und noch vieles mehr.

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Unbemannte Luftfahrzeuge

Sind eigentlich alle Geräte die fliegen können und nicht in die Kategorie „Spielzeug“ fallen.

Eine Spielzeugdrohne wird dadurch definiert, dass sie über keine Sensoren oder Kameras verfügt und weniger als 250 g wiegt. Dennoch sind nach wie vor alle Drohnenbetreiber und -piloten für ihr Handeln beim Fliegen einer Spielzeugdrohne verantwortlich.

 

Da wir ja alle in der gleichen EU sind, ist hier eine schöne Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen bzgl. Spielzeug.

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Alle anderen UAS bis 25 Kg Abfluggewicht, benötigen einen registrierten Betreiber und weitern Voraussetzungen.

 

Dieser Betreiber

  • braucht eine geeignete Versicherung

  • muss sich bei der jeweils für seinen Wohnort zuständigen Luftfahrtbehörde, in Österreich ist das die Austro Control, registrieren! Gültigkeit 3 Jahre.

  • muss einen online Kompetenznachweis absolvieren. Gültigkeit 5 Jahre.

  • eine schriftlich dokumentierte Erstflugkontrolle! Beispiel hier.

  • der Flug muss dem Flug dienen und nicht für Foto- oder Filmaufnahmen bestimmt sein. Eigentlich gibt das Gesetz einen Flug für jegliche Kameraaufnahmen nicht her.

  • für einen gelungenen Flug richtige Ort ausschlaggebend. Zu einem Flug ist der Start, der Flug mit dem dafür benötigten Luftraum und die Landung Voraussetzung.

  • Genehmigung des Grundeigentümers vom Startpunkt

 

Für den richtigen Ort ist einiges zu Beachten. Es ist auch eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers nötig. Fliegen am Feldweg ist nicht ratsam! Die jeweiligen örtlichen Möglichkeiten und Flugverbotszonen gibt es bei der Austro Control oder dem ÖAMTC.

Am Besten wäre natürlich auf einem der zahlreichen Modellflugplätzen oder bekannten Hangfluggebieten.

 

Wenn das alles geklärt ist, kann es dann zum Start gehen.

Natürlich ist auch während des Fluges einiges zu beachten. Aber im Wesentlichen ist ein Flug nur mit direktem Sichtkontakt und bis zu einer Höhe von 120 Meter über Grund erlaubt. Wie immer gibt es Ausnahmen

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Für gewerbliche Nutzung eines UAS sind gesonderte Bestimmungen vorgesehen.

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